Seminarversicherung

Die Seminarversicherung Ist gültig für Seminare und Seminarreihen. Zusätzlich gebuchte Reiseleistungen können mitversichert werden.

Voraussetzung ist, dass diese innerhalb des Zeitraums von maximal 48 Stunden vor Beginn bis maximal 48 Stunden nach Ende des Seminars bzw. einer Teilveranstaltung liegen, und sie in der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Der Versicherer bietet diese Seminar Storno-Kosten und Abbruch-Versicherung.Sie übernimmt u.a.

  • die vertraglich geschuldeten Stornokosten,
  • die Umbuchungsgebühren,
  • die Stornokosten von zusätzlich gebuchten und mitversicherten Reiseleistungen,
  • die nicht genutzten Seminar-u. Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten,
  • die Kosten bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittel,

wenn die Teilnahme am Seminar aus versicherten Gründen nicht möglich ist oder das Seminar aus einem versicherten Grund abgebrochen werden muss.Versicherte Gründe sind z.B.

  • unerwartete, schwere Erkrankung
  • schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • unerwarteter Termin zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • erheblicher Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund betriebsbedingter Kündigung
  • gerichtliche Ladung
(Hinweise zum Datenschutz)

„Zusätzlich gebuchte Reiseleistungen (Beispiel: An-/Rückreise, Unterkunft) können mitversichert werden. Voraussetzung: Diese liegen innerhalb des Zeitraums von maximal 48 Stunden vor Beginn bismaximal 48 Stunden nach Ende des Seminars“